Der Triebfahrzeugführerschein wird auf Basis der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) erteilt und bestätigt die grundsätzliche Befähigung, Triebfahrzeuge zu führen. Er ist EU-weit anerkannt.
Zusätzlich zum Führerschein benötigen Triebfahrzeugführer eine Zusatzbescheinigung, die die konkreten Fahrzeuge und Strecken (Fahrzeug- und Streckenkunde) ausweist. Beides zusammen ist Voraussetzung für den eigenverantwortlichen Einsatz.
Die Erteilung setzt eine bestandene theoretische und praktische Prüfung sowie den Nachweis der gesundheitlichen und psychologischen Eignung voraus.
Auch bekannt als
Lokführerschein · EU-Triebfahrzeugführerschein
Weiterführende Quellen
Verwandte Begriffe
Triebfahrzeugführer
Ein Triebfahrzeugführer (umgangssprachlich Lokführer) steuert Triebfahrzeuge im Eisenbahnverkehr und ist sicherheitsverantwortlich für Zug, Fahrgäste oder Ladung.
Eisenbahn-Bundesamt
Das Eisenbahn-Bundesamt ist die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes in Deutschland und zuständig für sicherheitsrelevante Regelungen rund um den Bahnbetrieb.
Medizinische & psychologische Eignung
Vor der Tätigkeit als Triebfahrzeugführer sind eine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung und eine psychologische Eignungsuntersuchung verpflichtend, um die sicherheitsrelevante Belastbarkeit nachzuweisen.
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