Glossar · Qualifikation

Triebfahrzeugführerschein (TfV)

Der Triebfahrzeugführerschein ist die gesetzlich vorgeschriebene Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer, geregelt in der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV).

Der Triebfahrzeugführerschein wird auf Basis der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) erteilt und bestätigt die grundsätzliche Befähigung, Triebfahrzeuge zu führen. Er ist EU-weit anerkannt.

Zusätzlich zum Führerschein benötigen Triebfahrzeugführer eine Zusatzbescheinigung, die die konkreten Fahrzeuge und Strecken (Fahrzeug- und Streckenkunde) ausweist. Beides zusammen ist Voraussetzung für den eigenverantwortlichen Einsatz.

Die Erteilung setzt eine bestandene theoretische und praktische Prüfung sowie den Nachweis der gesundheitlichen und psychologischen Eignung voraus.

Auch bekannt als

Lokführerschein · EU-Triebfahrzeugführerschein

Weiterführende Quellen

Verwandte Begriffe

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