Der Triebfahrzeugführer – im Alltag meist Lokführer genannt – führt Triebfahrzeuge im Personen-, Güter-, Rangier- oder Werkverkehr. Die Tätigkeit ist sicherheitsrelevant und unterliegt der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV).
Voraussetzung sind ein gültiger Triebfahrzeugführerschein, eine bestandene medizinische Tauglichkeits- sowie psychologische Eignungsuntersuchung und ausreichende Deutschkenntnisse. Der Einstieg ist klassisch über eine Ausbildung, sehr häufig aber auch über eine geförderte Umschulung im Quereinstieg möglich.
Aufgrund von Altersstruktur und steigendem Verkehrsaufkommen besteht in Deutschland ein anhaltender Fachkräftebedarf, was den Beruf für Quereinsteiger besonders attraktiv macht.
Auch bekannt als
Lokführer · Lokomotivführer · Lokfahrer · Tf
Weiterführende Quellen
Verwandte Begriffe
Triebfahrzeugführerschein
Der Triebfahrzeugführerschein ist die gesetzlich vorgeschriebene Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer, geregelt in der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV).
Quereinstieg Lokführer
Quereinstieg bezeichnet den Wechsel in den Lokführerberuf aus einem anderen Beruf – in der Regel über eine rund 12- bis 15-monatige Umschulung, häufig gefördert durch einen Bildungsgutschein.
Medizinische & psychologische Eignung
Vor der Tätigkeit als Triebfahrzeugführer sind eine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung und eine psychologische Eignungsuntersuchung verpflichtend, um die sicherheitsrelevante Belastbarkeit nachzuweisen.
Umschulung zum Lokführer
Eine Umschulung zum Lokführer ist eine verkürzte, berufsbegleitend oder in Vollzeit absolvierte Qualifizierung (rund 12–15 Monate), die Quereinsteiger zum geprüften Triebfahrzeugführer ausbildet.
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