Glossar · Beruf

Triebfahrzeugführer (Tf)

Ein Triebfahrzeugführer (umgangssprachlich Lokführer) steuert Triebfahrzeuge im Eisenbahnverkehr und ist sicherheitsverantwortlich für Zug, Fahrgäste oder Ladung.

Der Triebfahrzeugführer – im Alltag meist Lokführer genannt – führt Triebfahrzeuge im Personen-, Güter-, Rangier- oder Werkverkehr. Die Tätigkeit ist sicherheitsrelevant und unterliegt der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV).

Voraussetzung sind ein gültiger Triebfahrzeugführerschein, eine bestandene medizinische Tauglichkeits- sowie psychologische Eignungsuntersuchung und ausreichende Deutschkenntnisse. Der Einstieg ist klassisch über eine Ausbildung, sehr häufig aber auch über eine geförderte Umschulung im Quereinstieg möglich.

Aufgrund von Altersstruktur und steigendem Verkehrsaufkommen besteht in Deutschland ein anhaltender Fachkräftebedarf, was den Beruf für Quereinsteiger besonders attraktiv macht.

Auch bekannt als

Lokführer · Lokomotivführer · Lokfahrer · Tf

Weiterführende Quellen

Verwandte Begriffe

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